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Fränkischer Theatersommer

Allgemeine Geschäftsbedinungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des „Fränkischen Theatersommer e.V. – Landesbühne Oberfranken“

Stand: 20. Februar 2014

 

§ 1 Geltungsbereich

1. Die Benutzungsbedingungen regeln Rechtsbeziehungen zwischen dem „Fränkischen Theatersommer e.V. – Landesbühne Oberfranken“ (im folgenden „Theater“) und den Einzelkunden, Wiederverkäufern, Firmen- und Gruppenkunden (im folgenden einheitlich „Kunden“). Für Rechtsgeschäfte zwischen Theater und Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt das Theater nicht an, es sein denn es stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden Benutzungsbedingungen jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben.

 

§ 2 Vertragsschluss / Kartenerwerb / Versand

1. Eintrittskarten können unmittelbar an der Theaterkasse, über das Hollfelder Organisationsbüro, die jeweiligen Veranstaltungspartner des Theatersommers, bei zahlreichen Vorverkaufsstellen in Franken sowie über das Internet (http://www.theatersommer.de/) erworben werden. Erfolgt die Bestellung über das Internet, erhält der Kunde eine Bestätigungsmail und ein Ticket zum Ausdrucken (nach dem getätigten Kartenkauf). Der online-Eintrittskartenverkauf zwischen dem Theater und dem Besucher kommt durch die voll-tändige Bestellung des Kunden unter Angabe einer korrekten E-Mail-Adresse, Vorname, Name und postalischer Anschrift sowie einer Rückrufnummer und ihre Annahme durch das Theater zustande.

2. Direkte Vertragsbeziehungen, den Veranstaltungsort betreffend, kommen vor Ort zudem zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Kunden zustande.

3. Der Kunde erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Kunden Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung des Theaters ausgeschlossen. Im Kartenpreis sind grundsätzlich nicht enthalten Programmhefte, Textbücher und die Vergütung für ähnliche Leistungen.

4. Bei Telefonischer Kartenbestellung: Diese Eintrittskarten werden dem Kunden nach vollständigem Zahlungseingang auf dem Konto des Theatersommers auf dessen Gefahr mit der Post zugesandt. Der Kaufpreis inkl. aller Gebühren (3,- pro Gesamtbuchung) wird dem Kunden per Anschreiben mitgeteilt. Bestellte Eintrittskarten können auch in der Geschäftsstelle FTS- Büro, Marienplatz 11, 96142 Hollfeld zu den Geschäftszeiten gegen Barzahlung abgeholt werden.

5. Bei der Bestellung über das Internet ist das Theater berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von derzeit 0,50 Euro für Paypal-, Sofort-Überweisungs und Kreditkarrtenzahlung, sowie 1,- € bei Vorauskasse zu erheben.

6. Sofern der Kunde Karten per Vorauskasse über das Internet bestellt hat, müssen diese innerhalb von 5 Werktagen per Überweisung bezahlt oder aber in der Geschäftsstelle in Hollfeld abgeholt werden. Erfolgt dieses nicht, verfällt die Bestellung ersatzlos. Nach erfolgter Überweisung sendet das Theater die Ticketbestätigung per E-Mail zu, welche als Eintrittskarte dient.

7. Das Theater behält sich vor, nicht fristgerecht abgeholte Karten wieder in den freien Verkauf zu geben. Ist ein Weiterverkauf nicht möglich, bleibt der Kunde zur Zahlung des Eintrittspreises verpflichtet.

8. An der Abendkasse hinterlegte Tickets sind unter Angabe des Namens / der Buchungsnummer bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen.

9. Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

 

§ 3 Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug

1. Der Kaufpreis wird mit einer Bestätigung zur Zahlung fällig. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Empfangsbestätigungen nicht durch Spamfilter oder andere Sortiermechanismen ausgefiltert werden. Das Theater übernimmt keine Haftung für kundenseitig ausgefilterte E-Mails. Zahlungen können ausschließlich durch Überweisung oder Barzahlung erfolgen.

2. Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaters. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Kunde zur unverzüglichen Rücksendung der Eintrittskarten und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet. Reser-ierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist zum freien Verkauf freigegeben.

3. Bei Zahlungsverzug ist das Theater berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu fordern, sofern nicht das Theater die Belastung mit einem höheren oder der Kunde die Belastung mit einem niedrigeren Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

4. Für den Online-Kartenverkauf im Internet gelten spezielle Eintrittspreise.

Im Online-Kartenverkauf im Internet können Sie nur mit Kreditkarte, über Sofort.de, Paypal oder über Vorauskasse bezahlen. Bei der Kreditkartenbezahlung werden MasterCard und Visa akzeptiert. Bitte geben Sie an der entsprechenden Stelle die Prüfziffer Ihrer Kreditkarte (diese befindet sich auf der Kartenrückseite (dreistellig)) und anschließend – entsprechend Ihren Kreditkarteneinstellungen – ihr MasterCard oder VISA-Passwort ein.

Im Online-Kartenverkauf wird das EDV-technische Verfahren SSL (Secure Socket Layer)–Protokoll verwendet. Dieses verschlüsselt beim Buchungsvorgang die Daten während der Übertragung zwischen dem Kunden und dem Ticketserver.

Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus.

Der Kunde erhält nach der getätigten Zahlung eine Bestätigung per E-Mail. Für die Kunden: Drucken Sie bitte die Bestätigung aus, welche als Online-Ticket gültig ist und legen Sie sie an der Abendkasse mit den nötigen Nachweisen vor. Nachweise sind z.B. Mitgliedschaft oder Anspruch auf Ermäßigung.

 

§ 4 Beginn / Einlass

1. Das Theater und damit auch die Abendkasse wird in der Regel eine halbe Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.

2. Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause eingelassen werden.

3. Ein Anspruch auf Pause besteht nicht.

4. Alle Fotos, die im Rahmen der Veranstaltung entstehen, sind Eigentum des Fränkischen Theatersommer e.V.. Unter Berücksichtigung der geltenden Bildrechte, zudem der gängigen Regeln des Anstandes und der Rücksichtnahme können diese Fotos in den Internetauftritten des Theaters veröffentlicht werden.

 

§ 5 Änderungen von Besetzungen / Vorstellungszeiten

1. Das Theater behält sich vor, aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern.

2. Das Theater gewährleistet – ohne Rücksicht auf die Preiskategorie – weder eine bestimmte Sicht – noch eine bestimmte Tonqualität. Maßgebend ist die dramaturgisch-künstlerische Gestaltung der Aufführung.

 

§ 6 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust

1. Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.

2. Bei Vorstellungsausfall bietet das Theater dem Kunden den Umtausch gegen ein gleichwertiges Ticket für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie an, oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem Theater unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen. Anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Kunden (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.

3. Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von fünf Tagen dem Theater schriftlich mitzuteilen.

4. Es ist nicht zulässig, einen anderen, als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucher von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.

5. Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

6. Etwaige Rückzahlung von Vorverkauf- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.

 

§ 7 Ermäßigte Eintrittspreise

1. Ermäßigungen werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltungsserie durch das Theater gewährt. Die für die Vorstellung jeweils geltenden Rabatte sind in der Geschäftsstelle zu erfragen bzw. der Internetseite zu entnehmen. Folgende Ermäßigungen werden derzeit gewährt: Schüler und Studenten, Arbeitslose, Kinder, Mitglieder des Fränkischen Theatersommers e.V., Rollstuhlfahrer zahlen ermäßigten Eintritt, Begleitpersonen zahlen den normalen Preis. Sonderkonditionen gewähren wir bei extra ausgewiesenen Schulvorstellungen für Schulklassen und Lehrpersonal.

2. Das Theater verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Einlass den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Ermäßigungen müssen mit Lichtbildausweis beim Einlass nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden. Anderenfalls kann der Einlass nicht gewährt werden.

3. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Rabatte pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.

4. Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Rabatte nicht mehr berücksichtigt werden.

 

§ 8 Ton- Film- Foto- und Videoaufnahmen

1. Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film- Foto- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.

2. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat. Eine Haftung für eingezogene Aufnahmegeräte und Kameras wird nicht übernommen.

3. Besucher des Theaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und dies ohne zeitliche und räumlich Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

 

§ 9 Hausrecht / Hausordnung

1. Interessenten kann der Zutritt verweigert werden, wenn sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen oder Anlass zur Befürchtung besteht. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Interessenten in früheren Vorstellungen die Benutzungsbedingungen nicht eingehalten haben. Darüber hinaus kann das Theater/der Veranstalter gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen.

2. Das Rauchen und der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken während der Aufführung ist grundsätzlich untersagt. Das Theater behält sich vor, den Verzehr von Speisen bei Veranstaltungen generell zu untersagen.

3. Die Veranstaltungen des Theaters sind grundsätzlich für Kinder ab 6 Jahren freigegeben. Änderungen für einzelne Produktionen sind an der Theaterkasse bzw. den Vorverkaufsstellen zu erfragen.

4. Das Mitführen von Tieren ist untersagt.

 

§ 10 Garderobe

1. Für Verlust oder Beschädigung von Garderobengegenständen wird eine Haftung nicht übernommen.

 

§ 11 Fundsachen

1. Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden, sind beim Personal abzugeben.

2. Der Verlust von Gegenständen ist beim Personal zu melden.

 

§ 12 Haftung / Schadensersatz

1. Das Theater übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Für fehlerhafte Auskünfte anderer Vorverkaufstellen als dem Organisationsbüro Hollfeld kann keine Haftung übernommen werden.

2. Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.

3. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

4. Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) haftet nicht das Theater, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

 

§ 13 Datenschutz

1. Das Theater ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.

2. Bei Bestellung über das Internet werden alle vom Kunden eingegebenen Daten bei der Übertragung automatisch verschlüsselt (SSL) und vertraulich behandelt.

3. Sofern der Kunde bei der Anmeldung die Einwilligung erteilt hat, werden persönliche Daten neben der Abwicklung der Bestellung auch zu Kundenbetreuungszwecken genutzt. Unter Kundenbetreuung werden Maßnahmen verstanden, die dem Kunden wesentliche Informationen vermitteln und dem Kunden deshalb Vorteile bringen.

 

§ 14 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Theater und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Hollfeld, sofern der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

3. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

4. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben in Kraft bis neue veröffentlicht werden. Es gilt jeweils das Datum der Veröffentlichung auf der Internetseite des Theaters. Diese AGB werden an der Theaterkasse sichtbar und dauerhaft angebracht und stehen auf der Internetseite zum Download bereit.

 

Der Vorstand

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